Abfallgebühren für Haushalte und Gewerbe im Enzkreis

Der Enzkreis erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Abfallverwertung und -behandlung Benutzungsgebühren. Diese sind in der Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises in den Paragraphen 24 bis 28 festgelegt. Die Gebühren dürfen ausschließlich für Aufgaben der Abfallentsorgung verwendet werden.

Hausmüllgebühren

Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Enzkreis bei allen Haushalten Gebühren, die sich aus einer Jahresgebühr nach der Zahl der Personen im Haushalt und einer Leerungsgebühr nach Art und Größe der Abfallbehälter zusammensetzen.

Gewerbegebühren

Zur Deckung seiner Ausgaben für die Entsorgung von Gewerbeabfällen erhebt der Enzkreis Gebühren für die Abfallbehälter (Behälterbetrag, Leerungsbetrag) sowie für Selbstanlieferer, die sich nach der angelieferten Menge richtet.

Gebührenrechner

Für Haushalte lässt sich schnell die Höhe der jährlichen Abfallgebühren mit unserem Gebührenrechner feststellen. Sie brauchen dazu nur die Zahl der Personen im Haushalt und eine Abschätzung der Leerungshäufigkeit ihrer Mülltonnen.

Recyclinghöfe

Auf den Recyclinghöfen können sowohl Haushalte als auch Kleingewerbetreibende verwertbare Altstoffe wie zum Beispiel Papier, Altholz, Kleinelektrogeräte, Kunststofffolien oder Altmetall teilweise gebührenfrei anliefern.

Deponie Maulbronn

Beim Entsorgungszentrum und der Deponie in Maulbronn können auch diejenigen Abfälle angeliefert werden, die auf den anderen Recyclinghöfen nicht angenommen werden. Auch hier werden teilweise Gebühren erhoben.

Abfallwirtschaftssatzung

Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Abfallentsorgung im Einzelnen: Leerungshäufigkeiten, Behältergrößen, Abfalltrennung, Abfallgebühren, Abfallarten, Abfallentsorgungsanlagen, Ordnungswidrigkeiten usw.