Bauabfälle und Erdaushub
Bauabfälle
Die Entsorgung von Bauabfällen unterscheidet zunächst mineralische von nicht mineralischen Abfällen. Für verwertbare mineralische Abfälle (zum Beispiel Bauschutt, Straßenaufbruch) stehen Aufbereitungsanlagen zur Verfügung. Nur nicht verwertbarer Bauschutt und nicht verwertbarer Straßenaufbruch dürfen im Enzkreis deponiert werden. Nicht mineralische Bauabfälle wie zum Beispiel Teppichboden oder Bitumendachbahnen gelangen entweder in die Verwertung oder Verbrennung.
Heraklithplatten, Gipskartonplatten mit Styrorporanhaftungen, Teppichböden, Linoleum, PVC-Fußböden, bitumenhaltige Dachbahnen (Dachpappe) und ähnliches enthalten einen hohen Anteil organischer (brennbarer) Bestandteile und dürfen nicht deponiert werden. Sie können deshalb als sperrmüllartiger Abfall zu den gleichen Gebühren auf allen Recyclinghöfen abgegeben werden.
Für einige Baustellenabfälle gibt es von der Industrie Rücknahmesysteme:
- Saubere Schnittreste des Dämmstoffs Styrodur: mcyclo
- PVC-Bodenbeläge: PVC-Bodenbelag Recycling
- PVC-Fenster, -Türen, -Rollladen: Rewindo
- Gebrauchte Papiersäcke: Inerzero REPASACK GmbH
- Leere Polyurethanschaumdosen: PDR Recycling GmbH + Co KG
Asphaltschollen sind von der Annahme auf allen Recyclinghöfen und auch beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn ausgeschlossen. Sie müssen in speziellen Verwertungsanlagen aufbereitet werden.
Verwertbare Bauabfälle werden bis zu einem halben Kubikmeter auf allen Recyclinghöfen angenommen. Größere Mengen müssen bei Bauschuttrecyclinganlagen angeliefert werden. Beim Entsorgungszentrum in Maulbronn (Deponie) werden nur Kleinanlieferungen von Privathaushalten angenommen.
Folgende Bauschuttarten können aufbereitet werden, wenn sie frei von Schadstoffen und organischen Stoffen (Kunststoff, Papier, Schilf usw.) sind sowie wenig Gips, Porenbeton (Ytong), Bimsstein und Putz enthalten. Die Materialien dürfen auch nicht mit Erde vermischt sein:
- Felsiger Erdaushub mit mehr als 30% steinigem oder felsigem Anteil
- Mineralischer Straßenaufbruch, ungebundenes oder hydraulisch gebundenes Material ohne Verunreinigungen durch Fremdstoffe, z.B. ungebundene Tragschichten, Aufbruch aus Betonstraßen, Gehwegplatten, Kies, Schotter, Knochensteine, Pflastersteine usw.
- Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, bituminös gebundene Deck-, Binder- und Tragschichten ohne teerhaltige (pechhaltige) Bindemittel. Verwertung über Asphaltmischwerke.
- Unbelastetes mineralisches Abbruchmaterial, bewehrte und unbewehrte Betonteile, Naturstein, gebrannte Klinker, Kalksandstein, Kanalrohre aus Beton oder Steinzeug (keine Industrieabwasserrohre), Steinkacheln, Hohlblocksteine, Dachziegel aus Ton oder Beton, Porenziegel, Ziegel usw.
Zementestrich, Grabsteine, Porzellanwaschbecken, Spülsteine und Steintreppen nehmen nur einzelne Aufbereitungsanlagen an. Genaue Anlieferbedingungen sind bei den einzelnen Anlagen zu erfragen.
Dazu zählen Gips, Putz, Gasbetonsteine (Ytong), Bimssteine oder Glasbausteine. In Kleinmengen bis zu einem halben Kubikmeter werden diese Abfälle auf den Recyclinghöfen angenommen. Dabei müssen gipshaltige Abfälle von Abfällen ohne Gips vorab separiert angeliefert werden. Ausführliche Anlieferungsbedingungen finden Sie bei der Hamberg Deponie Gesellschaft (HDG).
Asbestfreie Faserzementplatten können nur beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn angeliefert werden.
Für die Anlieferung gilt:
- Die Anlieferungsgebühren zwischen asbesthaltigen und asbestlosen Materialien sind dieselben.
- Die Anlieferung ist aus Privathaushalten und Kleingewerbe ist auf 3 Kubikmeter begrenzt. Größere Mengen können nach Voranmeldung unter 07141/14449-283 angeliefert werden.
- Die Anlieferung von Asbest und Künstlichen Mineralfasern (KMF) ist nur Dienstag und Donnerstag möglich.
- Asbest und Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen in reißfester Folie (z.B. Bigbags) verpackt angeliefert werden, da für den Laien nicht erkennbar ist, ob es sich um asbesthaltiges Material handelt oder nicht. Im Zweifel wird immer von asbesthaltigem Material ausgegangen! (Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter hat absoluten Vorrang).
- Teerhaltiger Straßenaufbruch, Aufbruchmaterial häufig von Straßen, die in den 50er oder frühen 60er Jahren gebaut wurden, ist ebenfalls auf der Mülldeponie zu entsorgen. In bestimmten Fällen ist jedoch auch eine Zerkleinerung und ein Wiedereinbau außerhalb von Wasserschutzgebieten möglich (Auskünfte durch das Umweltamt beim Enzkreis, Tel.: 07231 / 308-9451.
Asbesthaltige Materialien können ebenfalls beim Entsorgungszentrum Hamberg verpackt in reißfester Kunststofffolie angeliefert werden. Details dazu unter Menüpunkt Spezialentsorgung.
Verunreinigtes Abbruchmaterial, das in erheblichem Maße durch wasser-, boden- oder gesundheitsgefährdende Stoffe verunreinigt ist und von dem nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, kann nur nach Genehmigung abgelagert werden. Weitere Informationen hierzu sind beim Umweltamt des Enzkreises erhältlich.
Unbelasteter Erdaushub
Erdaushub fällt beispielsweise beim Bau von Gebäuden oder Straßen an. Er sollte so weit wie möglich an Ort und Stelle verwertet werden, zum Beispiel zur Geländemodellierung im direkten Bauumfeld (Lärmschutzwälle beim Straßenbau). Lässt sich Erdaushub nicht vermeiden, kann er über die Erdaushubbörse an Interessenten abgegeben werden.
Erdaushub, der weder vermieden noch über die Erdaushubbörse vermittelt werden kann, gelangt im Enzkreis in Steinbrüche zur Rekultivierung. Betreiber der Steinbrüche finden Sie im Menüpunkt Entsorgungsanlagen. Der Enzkreis betreibt keine Erdaushubdeponien. Auch das Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn nimmt keinen unbelasteten Erdaushub an.
Belasteter Erdaushub
Erdaushub bei Tankstellen oder Industrieanlagen ist häufig mit Chemikalien belastet. Dieser Erdaushub kann entweder in Bodenreinigungsanlagen behandelt oder beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn abgelagert werden. Details dazu erfahren Sie auf den Seiten der HDG Hamberg Deponie Gesellschaft mbH. Besonders stark belastete Böden, die auch nicht gereinigt werden können, gelangen meist zur Sonderabfalldeponie Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis.