Häckselplätze

Häckselplatz mit Grüngutcontainer in Stein
Häckselplatz mit Grüngutcontainer in Stein

Häckselplätze gibt es fast in jeder Gemeinde im Enzkreis. Sie dienen zur gebührenfreien Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt aus dem Garten sowie von Grasschnitt, Laub, Moos, Unkraut, Blumen aus Beeten und Balkonkästen usw. Sie sind häufig ganzjährig, zumindest aber von Oktober bis März geöffnet.

Anlieferungsberechtigt sind alle Privathaushalte und Gewerbebetriebe, die Grünabfälle anliefern, die im Enzkreis angefallen sind. Die Häckselplätze werden ständig stichprobenhaft kontrolliert und betreut. Diesen Betreuern ist die Herkunft im Zweifelsfall durch die Flurstücksnummer zu belegen.

Ausführliche Anlieferungsbedingungen

Die Abfälle müssen vorsortiert sein und selbst an den vorgeschriebenen Stellen abgelagert werden:

  • Baum- und Strauchschnitt (Äste, Zweige und Wurzeln ohne anhaftende Erde mit einem Durchmesser kleiner als 15 cm) bitte lose auf den ausgeschilderten Flächen ablagern
  • Gartenabfälle (Laub, Gras, Vertikutiergut, Moos, krautige Gartenpflanzen, Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen) bitte in die bereitstehenden Container füllen

Nicht angenommen werden (wegen hygienischer Gründe oder weil die Stoffe nicht vergärbar bzw. kompostierbar sind):

  • Äste und Wurzeln mit einem Durchmesser größer als 15 cm
  • Wurzelstöcke von Bäumen mit einem Durchmesser größer als 15 cm
  • Wurzeln und Wurzelballen mit anhaftender Erde
  • kompostierbare Küchenabfälle, Speisereste
  • Mist
  • Heu und Stroh (zu wenig Wasseranteil, stört die Vergärung in der Verwertungsanlage)
  • Kleintierstreu
  • Erde, Steine, Asche
  • Fallobst, überlagerte oder verdorbene Früchte und Gemüse (zu hoher Wasseranteil, stört die Vergärung in der Verwertungsanlage)

Entsorgungsmöglichkeiten für die ausgeschlossenen Abfälle sind entweder im Abfall-ABC aufgeführt oder können bei privaten Grüngutentsorgern angeliefert werden. Die Häckselplätze werden stichprobenartig kontrolliert, bei Ablagerung von nicht zugelassenen Stoffen kann ein Bußgeld verhängt werden.

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