Häufige Fragen

Änderung der Haushaltsgröße

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises ist jeder Haushalt verpflichtet bei Änderungen der Haushaltsgröße (Zahl der zu einem Haushalt gehörenden Personen) dies umgehend dem Landratsamt mitzuteilen (§29 Abs. 4, Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld). Sofern das Buchungszeichen (steht auf dem Abfallgebührenbescheid) vorliegt, ist eine Änderung auch telefonisch möglich, sonst nur schriftlich (Landratsamt Enzkreis, Abfallgebührenveranlagung, Postfach 101080, 75110 Pforzheim) oder per Fax (07231/3089446). Zum nächstmöglichen Termin ergeht ein Änderungsbescheid.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024

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