Häufige Fragen
Zu welchen Uhrzeiten dürfen Mülltonnen befüllt werden?
Seit 2022 gibt es im Enzkreis Glastonnen mit blauem Deckel. Der Einwurf von Glas verursacht im Gegensatz zu anderen Tonnenarten Lärm. Vor allem in Mehrfamilienhäusern oder bei dichter Bebauung können Nachbarn dadurch gestört werden, insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.
Um dies zu verhindern, regelt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) nicht nur, wann Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser oder andere laute Geräte benutzt werden dürfen, sondern auch den Einsatz von Altglassammelbehältern und Abfallbehältern mit Rädern. Diese dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr im Freien nicht betrieben werden.
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024