Häufige Fragen
Wilde Müllablagerung auf eigenem Grundstück
Eigentum verpflichtet - so auch bei Müllablagerungen auf dem eigenen Grundstück, die von fremden Personen dort hinterlassen wurden. Für die Entsorgung dieser illegalen oder wilden Müllablagerung ist dann der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich und muss auch die Kosten dafür tragen.
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024