Häufige Fragen

Wie müssen die Mülltonnen bereitsgestellt werden?

Restmüll-, Biotonnen, grüne Papiertonnen, gelbe Leichtverpackungstonnen und blaue Glastonnen in den Größen bis 240 Liter (Behälter mit 2 Rädern) müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr mit geschlossenem Deckel am Straßenrand mit der Deckelöffnung zu Straße bereitgestellt werden. Die Bereitstellung muss deutlich erkennbar sein, im Zweifel wird von einer Bereitstellung ausgegangen. In vielen Gemeinden werden die Abfallbehälter mit Seitenladerfahrzeugen entleert, in denen nur ein Fahrer sitzt und mit einem Greifarm die Tonnen packt und oben in das Müllfahrzeug entleert.

Die Bereitstellung der Behälter mit 660, 770 oder 1100 Liter Inhalt (mit 4 Rädern) erfolgt vor den Grundstücken am Rand öffentlicher Straßen und Wege in der Regel auf dem Gehweg. Die Standplätze müssen einen festen Untergrund und einen verkehrssicheren Zugang haben, auf dem die Behälter leicht bewegt werden können. Sie sollen nicht weiter als 10 m von der Straße entfernt stehen.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024

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