Häufige Fragen

Wie entsorge ich Abfälle von Corona-Schnelltests?

Im Rahmen der Corona-Schnelltests können folgende Abfälle anfallen:

  • Abstrich-Teststäbchen,
  • Extraktionspufferröhrchen,
  • Kunststoffpipetten,
  • Testkassetten und
  • persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken).

Auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Corona-Hygienemaßnahmen und der LAGA-Mitteilung M 182 geben wir zur Abfallentsorgung folgende Hinweise (vgl. auch ausführliche Entsorgungsempfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft):

1. Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen:

  • Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
  • Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.

2. Abfälle, die bei regelmäßigen Corona-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kindertagesstätten, Schulen, Unternehmen und weiteren Einrichtungen in größerer Menge anfallen:

  • Soweit spitze und scharfe Gegenstände, sogenannte "sharps" (z. B. Kanülen von Spritzen) anfallen, sind diese in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und fest zu verschließen (Abfallschlüssel 18 01 01).
  • Alle anderen Abfälle, die im Rahmen der Schnelltests anfallen (z. B. Schutzanzüge, Atemschutzmasken, Handschuhe), sind unter dem Abfallschlüssel 18 01 04 einzustufen und in z. B. dickwandigen Müllsäcken, bevorzugt mit Doppelsack-Methode, zu sammeln.
  • Die Extraktionspufferröhrchen sind zusätzlich in stabile verschließbare Behälter zu geben und zusammen mit saugendem Material zu verpacken, so dass austretende Flüssigkeit aufgefangen wird.
  • Die Bereitstellung zur Abholung der bei den Schnelltests anfallenden Abfällen kann in einem gemeinsamen Container unter dem Abfallschlüssel 18 01 04 erfolgen.
  • Die Entsorgung dieser Abfälle kann auch gemeinsam mit der regelmäßigen Restabfallabfuhr des Enzkreises erfolgen (Abfallschlüssel 20 03 01), da sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt und ohne Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.

Im Einzelfall haben die vom Gesundheitsamt oder von den für die Hygiene verantwortlichen Personen abweichend getroffenen Maßgaben und Regelungen Vorrang.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024

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