Häufige Fragen

In welche Tonne gehört beschichtetes Papier?

Beschichtetes Papier (z.B. mit einer Kunststofffolie) gehört in die Restmülltonne, stammt es aus einer Verpackung, gehört es in die gelbe Tonne für Leichtverpackungen (diese Trennung zwischen Verpackung und Nichtverpackung ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz). Allerdings können Kartons mit Klebebänder oder auch Sichtfenster in Briefumschlägen trotzdem zum Altpapier in die grüne Papiertonne gegeben werden, da sie im Vergleich zur Papiermasse untergeordnet sind. Sie werden in der Papierfabrik im Pulper (Behälter, in dem das Papier vor der weiteren Verarbeitung eingeweicht und aufgelöst wird) abgeschieden.

Chemisch beschichtestes Papier (Durchschreibepapier, Thermodruckpapier wie z.B. weiße Kassenzettel) gehört ebenfalls in die Restmülltonne. Auch nassfestes Papier wie beispielsweise Backpapier oder Transparentpapier gehören in die Restmülltonne.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024

Zurück