Häufige Fragen
Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld (§ 29 )
Die Gebühren werden durch einen Abfallgebührenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeit ist auf dem Abfallgebührenbescheid abgedruckt (§ 29, Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld)
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024