Häufige Fragen

Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld (§ 29 )

Die Gebühren werden durch einen Abfallgebührenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeit ist auf dem Abfallgebührenbescheid abgedruckt (§ 29, Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld)

Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024

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