Häufige Fragen
Entsorgung von Altöl
Seit 1. Juli 1987 sind Verkaufsstellen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle an Endverbraucher abgeben (z.B. Tankstellen, Kaufhäuser usw.), verpflichtet, am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle für solche gebrauchten Öle anzubieten. Die Annahmestelle muss verbrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall vom Kunden gekauften Öle kostenlos annehmen (§ 64 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Tipp: Fragen Sie gleich beim Kauf von Motoren- oder Getriebeöl nach der Rücknahmemöglichkeit und bewahren Sie den Kaufbeleg gut auf.
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024