Häufige Fragen

Besitzt der Enzkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorger ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetriebe (Efb)?

Der Enzkreis ist gemäß § 6 Absatz 1 Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE).
In § 20 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist geregelt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger überlassene Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (bspw. Gewerbebetriebe) zu beseitigen hat. Diese Abfälle sind gemäß § 17 Abs.1 KrWG dem örE zu überlassen. Es besteht hier ein Anschluss- und Benutzungszwang und deshalb ist kein Efb-Zertifikat notwendig.

Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024

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