Häufige Fragen
Bescheidzusammensetzung
In der Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises werden nach § 20 Abs. 1 (Grundsatz Abfallgebühren) mit § 24 (Benutzungsgebühren für Hausmüll) Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 (für das jeweilige Kalenderjahr) für die Vorauszahlungsberechnungen die Leerungen des Vorjahres zugrunde gelegt, dies gilt auch im gewerblichen Bereich.
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024